Beispiel 1: (nach BGH, Urteil vom 26.09.2007 VIII ZR 143/06) § 16. Schönheitsreparaturen. 1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung die laufenden Schönheitsreparaturen fachgerecht nach Maßgabe der folgenden Nr. 2 auf eigene Kosten vorzunehmen, es sei denn, es ist eine abweichende Vereinbarung getroffen Neben der Wirksamkeit der Renovierungsklausel, mit der die Schönheitsreparaturen, welche nach § 535 BGB grundsätzlich dem Vermieter obliegen, auf die Mieter übertragen worden waren, ging es in Karlsruhe auch um die sogenannten Quotenabgeltungsklauseln, welche immer wieder für juristische Streitigkeiten durch alle Instanzen sorgen
Bei ebenfalls häufig verwendeten Quotenabgeltungsklauseln wird dem Mieter die Pflicht zur anteiligen Tragung von Kosten der Schönheitsreparaturen für den Fall auferlegt, dass die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses Abnutzungsspuren aufweist, die Schönheitsreparaturen aber nach dem Fristenplan der Renovierungsklausel noch nicht fällig sind BGH zu Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklausel Mit zwei Grundsatzurteilen hat der BGH am 18.3. seine bisherige Auffassung zu Schönheitsreparaturen und zur Quotenabgeltungsklausel über Bord geworfen und für unwirksam erklärt. BGH zu Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnunge One thought on BGH: Urteil zu Schönheitsreparaturen stärkt Mieterrechte Luise 28. November 2018 um 15:19. Meine Cousine ist vor einigen Jahren in eine renovierungsbedürftige Wohnung gezogen und hat diese komplett neu tapeziert und sogar den Fußboden auf eigene Kosten neu verlegt. Der neue Vermieter verlangt bei ihrem Auszug nun auch, dass sie die komplette Renovierung nochmals.
BGH: Pflicht zu Schönheitsreparaturen setzt zu Mietbeginn renovierte Wohnung voraus Der BGH hat seine fast 30 Jahre alte Rechtsprechung zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundlegend geändert. Bisher setzte eine wirksame Regelung nicht voraus, dass die Wohnung zu Vertragsbeginn frisch renoviert war Besonders bei Verträgen aus der Zeit vor 2005 stehen die Chancen gut, dass die Klausel unwirksam ist. Ab 2005 erklärte der BGH nach und nach einige Klauseln für unwirksam und viele Vermieter änderten ihre Verträge. Dennoch lohnt auch hier ein Blick ins Kleingedruckte
Sie [Die Höhe] entspricht dem Verhältnis der in Ziffern 2-4 festgesetzten Fristen für die Durchführung der Schönheitsreparaturen und der Wohndauer seit den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen. (BGH Urteil vom 29.09.07, Az.: VIII ZR 143/06) Leitsätze: a) Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (insoweit Aufgabe von BGH.
BGH 14.05.2003: Az. VIII ZR 308/02: Endrenovierung. Muss der Mieter während der Mietzeit Schönheitsreparaturen durchführen, sind diese bei Auszug zu berücksichtigen. Eine generelle Renovierungspflicht ist in diesem Fall unwirksam. Der Mieter muss aber versäumte Schönheitsreparaturen bei Auszug nachholen Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung zu den Kautionsklauseln (z.B. BGH v. 25.6.2003 - VIII ZR 344/02, NZM 2003, 754), bei denen der BGH den blue-pencil-Test angewendet hat, hat sich wiederholt die Frage gestellt, warum nicht auch bei einer unwirksamen Renovierungsklausel der unzulässige Teil gestrichen werden und der Rest der Klausel aufrecht erhalten bleiben kann Ich habe eine Wohnung vermietet und einen Formularvertrag benutzt. In dem Formularvertrag sind die Schönheitsreparaturen und eine Quotenregelung bei vorzeitigen Auszug enthalten. Darüber hinaus habe ich handschriftlich ergänzt, dass die Wohnung unrenoviert (es handelt sich um einen Neubau-Erstbezug) aber malerfertig üb - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwal Schau Dir Angebote von Schönheitsreparaturen auf eBay an. Kauf Bunter
Quotenregelung unwirksam Die sog. Quotenregelung, nach der der Mieter anteilig Renovierungskosten zahlen muss, wenn die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren aufweist, die Schönheitsreparaturen aber entsprechend des vertraglich vereinbarten Fristenplans noch nicht fällig ist, ist nach Ansicht des Gerichts ebenfalls zu ungenau und damit hinfällig Die Quotenregelung betreffe den Zeitraum bis zur Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, während die Grundverpflichtung den Zeitraum danach betreffe. Experten schätzen, infolge dieser BGH-Rechtsprechung seien nun bei mehr als 50 % der Wohnungsmietverträge die Schönheitsreparaturenklauseln unwirksam. Die Folge ist für den Vermieter fatal. Der BGH hat in einem Urteil vom Dienstag sämtliche früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsfragen zu Schönheitsreparaturen beantwortet. Das Gericht legte Wert auf die Feststellung, dass es keinesfalls auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankomme und eine Interessenabwägung nicht geboten sei. Experten bewerten die Entscheidung in ersten Stellungnahmen als fair, einleuchtend und. Nein: Der BGH hält es für unangemessen, wenn Mieter unabhängig von ihrer Wohndauer und den zuletzt ausgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug immer alle Tapeten entfernen müssen. Solche.
Vorsicht bei Quotenregelungen für Schönheitsreparaturen Unwirksam sind auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen mit starren Quotenklauseln (Az.: BGH VIII ZR 52/06) oder unverständlichen. Der BGH ist der Meinung, dies sei eine unangemessene Einengung des Mieters in der Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen und führe zur Unwirksamkeit der Klausel. Für den durchschnittlichen Mieter sei zwar ohne Weiteres ersichtlich, was unter hellen Farben zu verstehen sei, doch seien etwa zartes Lindgrün oder Hellblau zwar hell, passten aber nicht zu vielen Einrichtungsarten und. Quotenregelungen für Schönheitsreparaturen - Vorsicht! Mietrecht, Urteile. Unwirksam sind auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen mit starren Quotenklauseln (Az.: BGH VIII ZR 52/06) oder unverständlichen Quotenregelungen (Az.: BGH VIII ZR 95/07; Az.: BGH VIII ZR 143/06). Über Quotenklauseln sollen [] » Weiterlesen. Renovierungen - feste Termine dafür . Mietrecht, Urteile. Schönheitsreparaturen beim Auszug sind lästig. Ein Blick in den Mietvertrag kann sich daher lohnen: Ist die Klausel unwirksam, entfällt die Pflicht zur Schönheitsreparatur. Jeder Mieter sollte.
Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln mit flexibler Abgeltungsquote. 03. Der BGH hat indes auch festgestellt dass die Quotenabgeltungsklausel des Mietvertrags eine Auslegung zugänglich ist, bei der ihr sachlicher Regelungsgehalt nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zu beanstanden sei. Dies könne dann der Fall sein, wenn die Wohnung. Der Zustand muss laut BGH lediglich den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermitteln. Sind kaum Abnutzungsspuren erkennbar, müssen beim Auszug keine weiteren Arbeiten durch den Mieter erfolgen. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag. Damit der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf seine Mieter übertragen kann, muss der Mietvertrag eine entsprechende Klausel. BGH - Entscheidung vom 05.04.2006. VIII ZR 106/05 Normen: BGB § 538 § 307 Fundstellen: BGHReport 2006, 956 JuS 2006, 933 MDR 2006, 1216 NJW 2006, 2113 NZM 2006, 620 ZMR 2006, 597 Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach einem starren Fristenplan. BGH, Versäumnisurteil vom 05.04.2006 - Aktenzeichen VIII ZR 106/05. DRsp Nr. 2006/18578. Formularmäßige. Der BGH hält es für unangemessen, wenn Mieter unabhängig von ihrer Wohndauer und den zuletzt ausgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug immer alle Tapeten entfernen müssten. (BGH Az. Vermieter müssen versehentlich geleistete Schönheitsreparaturen angemessen erstatten (BGH Az:VIII ZR 302/07). Hat der Mieter die Arbeiten selbst ausgeführt, gehören zum Erstattungsanspruch der.
Für die Schönheitsreparaturen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Er kann diese aber im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Bereits im Juli 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Klausel, die dem Mieter Schönheitsreparaturen auferlegt, unwirksam ist, wenn ihr ein starrer Fristenplan zugrunde liegt (Az.: VIII ZR 351/04). Steht also im Mietvertrag, dass der. sei zwar gemäß § 309 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie im Fall einer 100%-igen Haftung des Mieters die Voraussetzungen des § 281 BGB umgehe. Die Un-wirksamkeit der Quotenregelung erstrecke sich jedoch nicht auf die Überbür-dung der Schönheitsreparaturen durch § 8 Nr. 2 des Mietvertrags. § 13 Nr. 3 se Schönheitsreparaturen - was gilt heute? Neue Urteile des Bundesgerichtshofs unter der Lupe. Christiane Hollander Da gibt es doch ein neues Gesetz! Frau H. glaubt, gelesen zu haben, dass Mieter/innen nicht mehr malen, tapezieren oder lackieren müssen. Aber es gibt Anfangsrenovierung, turnusgemäße Durchführung von Schönheitsreparaturen, Endrenovierung, starre Fristen und Quotenregelung. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004, Az. VIII ZR 378/03). Die Abgeltungsklausel. Nicht allein die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, sondern auch die damit verbundene Quotenregelung. Hier hatte der Vermieter eine quotenmäßige Abgeltung je angefangenem Renovierungsintervall eingesetzt (vgl. BGH, Urteil.
BGH entscheidet über die Bedeutung einer Absprache zwischen Mieter und Vormieter für den Anspruch des Vermieters auf Schönheitsreparaturen mehr Kategorie(n): 2018, BGH, Schönheitsreparaturen. 27.07.2018. Mieterhöhung mit Sachverständigengutachten wirksam, auch wenn Sachverständiger Wohnung nicht besichtigt hat . Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung mehr Kategorie(n): 2018, BGH. Der Senat hat seine Rechtsprechung fortgeführt, nach der eine Klausel, welche den Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen, wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 BGB unwirksam ist, wenn sie nicht auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe beschränkt ist Der Begriff der Schönheitsreparatur wird im BGB und dort im Abschnitt zum Mietrecht aber nicht ausdrücklich erwähnt. Zur Konkretisierung des Begriffs greift die Rechtsprechung auf § 28 Absatz 4 BV (Berechnungsverordnung, die u. a. die Preisfindung bei öffentlich gefördertem Wohnraum regelt) zurück, wonach Schönheitsreparaturen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der.
Nicht allein die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, sondern auch die damit verbundene Quotenregelung. Hier hatte der Vermieter eine quotenmäßige Abgeltung je angefangenem Renovierungsintervall eingesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 05. April 2006, Az. VIII ZR 178/05). Abhilfe kann hier eine variable Fristenregelung bieten, sodass Mieter bei vorzeitigem. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 18.03.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 242/13) Neue BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen und (20) Erstellt am 11.05.2015. Der BGH hält es für unangemessen, wenn Mieter unabhängig von ihrer Wohndauer und den zuletzt ausgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug immer alle Tapeten entfernen müssten. Die dürfen. Aber es blieben Unklarheiten, was denn nun alles als starr zu beurteilen ist. Deshalb wurde jetzt eine erneute ergänzende Entscheidung vom BGH am 25. April 2006 zu den Schönheitsreparaturen. Dies sieht der BGH nun mit seinem Urteil vom 18.3.2015 anders und hält die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung für unwirksam. (vergleiche VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/13, VIII ZR 21/13). Auch die Quotenregelung hat der BGH komplett kassiert! BGH VIII ZR 242/1
Er erachtet zunächst eine Festlegung von Schönheitsreparaturen als nötig und gibt sie an den Vermieter weiter, obwohl dieser am Ende eines Mietvertrages keine Gebühren zu zahlen hätte, wenn die Schönheitsreparaturen nicht nötig wären, wenn das Mietverhältnis fortgesetzt würde. Bei Übergabe der renovierten Ferienwohnung kann eine Quotenregelung getroffen werden, nach der anteilige. Die Quotenregelung war bislang so geregelt, dass Mieter bei einem vorzeitigen Auszug die Kosten für Schönheitsreparaturen nicht oder anteilig zahlen mussten. Wenn Mieter nicht nur ihre eigenen Gebrauchsspuren sondern auch die des Vormieters beseitigen müssen, dann wäre diese laut einer BGH-Richterin unangemessen benachteiligt. Zudem ließe sich der Anteil für Schönheitsreparaturen bei. Aber: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt unzählige Verträge mit laufenden Pflichten zu Schönheitsreparaturen und zusätzlicher Endrenovierungsklausel für unwirksam erklärt die quotenregelung Ziehen Mieter vor Ablauf der festgelegten Frist für die Schönheitsreparaturen aus, müssen sie sie nicht leisten oder - wie bislang - anteilig für die Kosten aufkommen
Quotenregelung, wonach der Mieter entweder selbst renoviert oder sich anteilig nach Abnutzungsjahren an den Kosten einer Renovierung durch einen Maler beteiligen muss. Zu weitgehende Klauseln sind aber unwirksam! BGH: Renovierungspflicht muss der Abnutzung angepasst werden! Für unwirksam erklärt hat der BGH alle Klauseln oder Klauselkombinationen, bei denen der Mieter renovieren musste, auch. Rechtsentscheid Die in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Klausel, daß der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen einen bestimmten Prozentsatz an Renovierungskosten zu bezahlen hat, ist unwirksam, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war. Er muss es nicht, wenn laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen - umgangssprachlich auch Kleinreparaturen genannt - beim Vermieter liegen. Dann hat der Mieter lediglich die Dübel zu entfernen. Das dürfte allerdings recht selten der Fall sein, denn meistens wälzt der Vermieter per Klausel die Pflicht für Schönheitsreparaturen auf die Mieter ab. Reparaturen fachgerecht.
§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.. Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten Vorformulierte Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen müssen, um der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB standzuhalten, nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats so abgefasst sein, dass der Fristenplan nur den Charakter einer Richtlinie hat, von der im Einzelfall bei gutem Erhaltungszustand der Mieträume auch nach oben.
Schönheitsreparaturen (Fristenplan) und eine zeitanteilige Kostenbeteiligung für die beim Auszug mangels Fälligkeit noch nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen (Abgeltungsklausel) enthalten. Der Fristenplan an sich ist wohl gültig, weil er keine feste Fristen setzt, die ja nach BGH VIII ZR 361/03 unwirksam sind. Dass ein Eine unwirksame Quotenregelung führt nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen (BGH, Urt. v. 18.06.2008 - Az. VIII ZR 224/07). Aber eine unwirksame Vornahmeklausel führt auch zur Unwirksamkeit der Quotenklausel (BGH, Urt. v. 05.04.2006 - Az. VIII ZR 178/05). 2. Zulässige Klauseln (1) Sog. weiche Fristen: Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in.
Schönheitsreparaturen im Mietrecht sind ein Dauerthema. Insbesondere bei der Beendigung von einem Mietvertrag gibt es oft Auseinandersetzungen darüber, ob und in welchem Umfang Schönheitsreparaturen geleistet werden müssen. In einer ganzen Reihe von Entscheidungen hat sich der BGH mit dem Thema Schönheitsreparaturen befasst. Ausgangspunkt war zunächst die Rechtsprechung zu den starren. Auch wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert übergeben hat, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig (BGH-Entscheidung im März 2015, AZ. VII ZR 185/14 u.a. ) Demgemäß obliegt die Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Vermieter. Hieraus folgt, dass auch Mängel bei der Gestaltung des Mietobjektes durch den Mieter unerheblich bleiben; renovierte der Mieter schlecht oder unzureichend, indem er z.B. nur um einen Schrank herum tapezierte, geriet der Anstrich wolkig (BGH WuM 2009, 224) oder riss er die. Quotenregelung ist unwirksam, das hat der BGH kürzlich entschieden. Habt ihr die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen bei Einzug? Beitrag beantworten . Re: Also im Mietvertrag steht folgendes: Antwort von Mamma_Mia am 12.05.2015, 13:38 Uhr. oh man könnte echt kotzen. Die wissen genau dass wir die ganzen Jahre hätten Mietminderung machen können wegen dem Schimmel und wir haben die.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in mehreren Entscheidungen solche Klausen als unwirksam erachtet. Ebenso unwirksam sind laut dem höchsten deutschen Gericht, auch solche Klauseln, die. Der BGH hat klargestellt, dass gegen Quotenklauseln grundsätzlich nichts einzuwenden ist. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine wirksame Klausel so hoch, dass Fehler hierbei leicht passieren. Zunächst muss festgestellt werden, dass keine Quotenklausel allein wirksam wird. Notwendig ist, dass man zunächst mittels Mietvertrag die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen wirksam auf den. Vgl. hierzu auch: BGH Az: VIII ZR 181/07 und VIII ZR 118/07 Fazit Sofern im Mietvertrag bei den Schönheitsreparaturen feste Fristen vereinbart wurden (z.B. 14 Tage, spätestens, mindestens innerhalb, bis ) sind diese in fast allen Fällen unwirksam ( vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23.06.2004, VIII ZR 361/03 ) Die Quotenregelung der Schönheitsreparaturen bei Auszug ist wie richtig erkannt vom BGH für ungültig erklärt worden. Da ist es egal, ob jetzt eine Hausverwaltung oder die Vermieterin die Verwaltung übernommen hat. Und wenn die Wohnung bei Erstanmietung nicht renoviert übergeben wurde, sind auch zusätzliche Schönheitsreparaturen nicht nötig. Tamer50 22.09.2018 08:37. Guten Morgen. Wenn bei Küche, Bad und WC die Schönheitsreparaturen seit Einzug oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als sieben Monate, zahlt der Mieter 20% der ermittelten Kosten, liegen sie länger als elf Monate zurück 30%, länger als 15 Monate 40%, länger als 19 Monate 50%, länger als 23 Monate 60%, länger als 27 Monate 70%, länger als 31 Monate 80%, länger als 34 Monate 90%
enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 106/05 Verkündet am: 5. April 2006 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 5. April 2006 durch den Richter Dr. Beyer als Vorsitzenden, die Richter Dr. Leimert, Wiechers und Dr. Hallo Herr Krüger, Ich habe zwei Fragen zum Mietrecht betreffend Schönheitsreparaturen in Zusammenhang mit den letzten BGH Urteilen. 1. Sachverhalt: - Beginn Mietvertrag (Einzug) 01.12.2010 - Ende Mietvertrag (Auszug) 30.04.2015 - Fristgerechte Kündigung durch uns als Mieter - Auszug/Ende Mietvertrag vor Ablauf der Renovierungsfrist von 5 Jahren laut Mietvertrag 2
In den letzten Jahren sind immer mehr Quotenregelungen für unzulässig erklärt worden. Nach der sogenannten Quotenabgeltungsklausel muss der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen nach bestimmten Prozentsätzen bezahlen - und dies, obwohl in Bezug auf deren Durchführung aufgrund der Mietdauer bei Vertragsbeendigung noch keine Fälligkeit bestand. Unter gewissen Voraussetzungen wurden. Quotenregelung ist unwirksam, das hat der BGH kürzlich entschieden. Habt ihr die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen bei Einzug? Mietwohnung bei Auszug tatsächlich renovieren? Antwort von wolke76 - 12.05.2015: Was steht denn im Vertrag, wann Schönheitsreparaturen fällig sind? Bei starren Fristen, ist die Klausel ebenfalls nicht wirksam. Mietwohnung bei Auszug tatsächlich. Auch Quotenregelungen, nach denen ein Mieter sich anteilig an den Schönheitsreparaturen beteiligen muss, wenn er vor Ende der vorgesehenen Fristen auszieht, sind nur dann wirksam, wenn diese nach dem Mietvertrag nur im Allgemeinen gelten, also auch der tatsächliche Zustand der Wohnung berücksichtigt werden kann. Außenanstriche bleiben stets Sache des Vermieters In seinem Rechtsentscheid vom 17.2.1989 geht das OLG Stuttgart davon aus, daß seine Rechtsentscheide vom 28.8.1984 (NJW 1984, 2585; MDR 1984, 1027; WuM 1984, 266; ZMR 1984, 237; DWW 1986, 96; GE 1986, 387) durch die Rechtsentscheide des BGH vom 1.7.1987 (NJW 1987, 2372; MDR 1987, 929; WuM 1987, 310; ZMR 1987, 412; GE 1987, 991) und vom 6.7.1988 (NJW 1988, 2790; ZMR 1988, 455) WuM 1988, 294.